Abgeordnetenhaus stärkt den Rechnungshof

04.06.2020 | In der heutigen Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin behandelt das Parlament auf Initiative der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen eine Änderung des Gesetzes über den Rechnungshof in Erster Lesung. Mit dem neuen Rechnungshofgesetz wird die Finanzkontrolle gestärkt. Dazu erklären die SPD-Abgeordneten Christian Hochgrebe und Torsten Hofer:

Christian Hochgrebe, Mitglied im Hauptausschuss: „Ich freue mich sehr, dass wir die Änderung des Gesetzes zum Rechnungshof heute eingebracht haben. Sobald das Gesetz in Kraft ist, ermöglicht es dem Rechnungshof mehr parlamentarische Rechte: Wir verankern im neuen Rechnungshofgesetz ein parlamentarisches Rederecht für den Rechnungshof. Bislang hatte der Rechnungshof kein Rederecht im Parlament. Um die Finanzkontrolle zu stärken, war es der SPD-Fraktion aber wichtig, dass der Rechnungshof seine Kritik auch im Parlament äußern kann. Damit erhöhen wir den Stellenwert der Finanzkontrolle erheblich und setzen hier einen neuen Standard.“

Torsten Hofer, Sprecher für Haushaltskontrolle: „Mit dem neuen Rechnungshofgesetz heben wir die starre Altersgrenze von 35 Jahren auf, die für die Prüferinnen und Prüfer bei der Einstellung beim Rechnungshof bislang bestand. So wird der Rechnungshof in Zukunft flexibler bei der Personaleinstellung und kann sich im Wettbewerb um die klügsten Köpfe gut aufstellen. Außerdem schützen wir die Arbeit der Finanzkontrolle umfassend vor Befangenheit und passen unsere Vorschriften an die Regelungen der anderen Bundesländer an. Damit setzen wir wichtige Meilensteine für eine gute Arbeit der Finanzkontrolle.“

Das Gesetz wird heute ins Parlament eingebracht. Es wird als Nächstes im Hauptausschuss beraten. Mit einem Parlamentsbeschluss wird im September gerechnet. So kann das Gesetz noch vor dem nächsten Jahresbericht des Rechnungshofs in Kraft treten.

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