Innere Sicherheit

01.02.2021 | Wir haben wesentliche Verbesserungen für die Sicherheit in Berlin durchgesetzt. Polizei und Feuerwehr werden deutlich besser ausgestattet und organisatorisch modernisiert. In beiden Bereichen haben wir einen ­erheblichen Stellenaufwuchs vorgenommen. Technik und Infrastruktur haben wir ebenfalls ausgebaut.

Mit der Novelle des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (ASOG) in Berlin haben wir ein modernes ­Polizeigesetz vorgelegt. Es zieht die Lehren aus den Terror­anschlägen der letzten Jahre und verbessert die Terrorismusbekämpfung deutlich. 

Gleich­zeitig schafft es notwendige Verbesserungen bei der ­Bekämpfung der ­Organisierten Kriminalität. Die Präven­tionsmaßnahmen wie Gefährderansprachen, Opferschutz und Sicherheitsgespräche werden präziser geregelt. 

Zur Bekämpfung von Extremismus haben wir den Verfassungsschutz gestärkt.

Das Versammlungsfreiheitsgesetz wird ein deutschlandweites Vorbild für ein demokratieförderndes und grundrechtsbezogenes Versammlungsrecht sein, denn Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind wesentliche Bestandteile einer lebendigen Demokratie. 

Neu geschaffen haben wir den Bürgerbeauftragten als Ombudsstelle für alle Berlinerinnen und Berliner. Wir haben die Justiz verstärkt und erreicht, dass Marzahn-­Hellersdorf ein eigenes Amtsgericht erhalten soll. Mit der Einführung des Landesantidiskriminierungsgesetzes haben wir ein umfängliches Diskriminierungsverbot im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns des Landes Berlin geschaffen. 2019 haben wir das Landeskonzept zur Weiter­entwicklung der Antisemitismusprävention i­nitiiert.

Versprochen – Gehalten!

Wir haben die Polizeipräsenz an kriminalitätsbelasteten Orten erhöht und mehr Vollzugskräfte ausgebildet und eingestellt.


Corona-Lage

Das Jahr 2020 war wesentlich geprägt durch die weltweite Pandemie-Situation. Eine der zentralen Aufgaben des Arbeitskreises lag in der Kontrolle der per Rechtsverordnung durch den Senat angeordneten Maßnahmen und ihre stetige Überprüfung auf Verfassungsmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit. Vor allem im Hinblick auf das für die Demokratie konstituierende Grundrecht der Versammlungsfreiheit galt es, dieses immer wieder neu unter Bezugnahme auf den Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit abzuwägen.
 

Innere Sicherheit

Mit der Novelle des ASOG haben wir ein modernes Polizeigesetz vorgelegt, das die Lehren aus den Terroranschlägen der letzten Jahre zieht und die Terrorismusbekämpfung deutlich verbessert, gleichzeitig notwendige Verbesserungen bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität schafft und die Präventionsmaßnahmen, wie Gefährderansprachen, Opferschutz und Sicherheitsgespräche, präziser regelt. Dabei haben wir Wert darauf gelegt, mit den zulässigen Maßnahmen die erforderliche Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheitsrechten sauber zu führen und auf unverhältnismäßige und untaugliche Mittel verzichtet. Wir haben polizeiliche Befugnisse dort erweitert, wo es nötig ist, aber auch Befugnisse eingeschränkt oder abgeschafft, wenn sie nicht mehr zeitgemäß sind.

Das Versammlungsfreiheitsgesetz wird ein deutschlandweites Vorbild für demokratie-förderndes und grundrechtsbezogenes Versammlungsrecht sein, denn Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit sind wesentliche Bestandteile einer lebendigen Demokratie. Das Versammlungsrecht ist dabei grundsätzlich inhalts- und meinungsneutral und gewährleistet insbesondere den Minderheitenschutz. Der Leitgedanke des Gesetzes ist dabei im Zweifel für die Versammlungsfreiheit. Meinungs- und Versammlungsfreiheit müssen aber dort enden, wo strafbare Äußerungen und Taten beginnen. Dafür haben wir im Versammlungsfreiheitsgesetz Sorge getragen.
 

Polizei

Nach der erheblichen personellen Verstärkung durch den Doppelhaushalt 2020/21 mit 857 zusätzlichen Stellen, davon 757 für PVD wurden im Jahr 2020 die Voraussetzungen für eine moderne, bürgerfreundliche, transparente und effiziente Polizeiarbeit geschaffen und mehrere Gesetze angepasst. Verabschiedet wurde bereits das Gesetz über den Bürger- und Polizeibeauftragten. Damit haben wir eine vom Abgeordnetenhaus zu wählende und damit unabhängige Ombudsperson eingeführt, die allen Bürgerinnen und Bürgern Berlins offensteht, um Missstände aufzudecken und Probleme zu melden. 

Bis 2024 sollen im PVD 18.900 Beamtinnen und Beamte tätig sein. Die Beförderungsmöglichkeiten werden verbessert. Für die städtebauliche Kriminalprävention beim LKA Präv werden zusätzliche Stellen eingerichtet. Für die Verbesserung der technischen Ausstattung und der Infrastruktur haben wir die Voraussetzungen  geschaffen.

Zur Erhöhung der Sicherheit wurden im Stadtgebiet wurden fünf mobile Wachen eingeführt und verstetigt. Die Strukturreform der Berliner Polizei haben wir im Jahr 2020 abgeschlossen. Mit der neuen Brennpunkt- und Präsenzeinheit der Direktion City stehen zusätzlich 125 Vollzugskräfte z.B. für den Görlitzer Park, das Kottbusser Tor und den Alex zur Verfügung.

Seit dem 22.09.2018 ist die Abschiebehafteinrichtung für Gefährder Berlin (AHEG BE) in Betrieb. Zur Bekämpfung der Clan-Kriminalität wurde der 5-Punkte-Plan umgesetzt. Mit Verbundeinsätzen aus Polizei, Ordnungsamt, Zoll, Finanzamt, Gewerbeaufsicht und Lebensmittelaufsicht wird der Kontrolldruck spürbar erhöht. Die Einführung der Böllerverbotszonen im Berliner Stadtgebiet zu Silvester 2019/20 war ein großer Erfolg.

Um mögliche gesundheitliche Schäden im Zusammenhang mit Schießstätten der Berliner Polizei möglichst unbürokratisch zu regeln, wurde ein Schießstättenfonds eingerichtet. Am Standort Charlottenburger Chaussee wurde im Januar 2020 die modulare Raumschießanlage (MRSA) in Betrieb genommen.

Über das Stadtgebiet verteilt ist die Errichtung von fünf Einsatztrainingszentren geplant (Die MRSA Cecilienstraße wird voraussichtlich im III. Quartal 2020, das Einsatztrainingszentrum Gallwitzallee soll am 31.08.2021 in Betrieb genommen werden.
 

Feuerwehr

Die Feuerwehrzulage wird rückwirkend auf 133,75 EUR erhöht und der Kreis der Bezugsberechtigten erweitert. 2018 wurden ca. 200 Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes befördert. 275 Anwärterinnen und Anwärtern wurden im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst eingestellt. Die Notfallsanitäterinnen und -sanitäter werden besser bezahlt.
2020/21 wurden 404 zusätzliche Stellen geschaffen, davon 369 für fwt. Dienst. Die Mittel für Fahrzeugbeschaffungen sind um weitere 20,6 Mio € 2020, bzw. 23,75 Mio € 2021 erhöht worden. Unter anderem wurden drei große Einsatzleitwagen beschafft. Für das Sondersanierungsprogramm der Freiwilligen Feuerwehr stehen bisher 22,5 Mio. € zur Verfügung. Es wird ein Ersatzneubau FF Rauchfangswerder errichtet, mehrere weitere sind sind in Planung und die Imagekampagne „Dein Einsatz Berlin“ wurde ins Leben gerufen.
 

Verfassungsschutz

Wir haben den Verfassungsschutz mit 10 zusätzlichen Stellen vor allem für die Bekämpfung von Extremismus und islamistischem Terrorismus gestärkt.
 

Justiz

Wir haben den Kampf gegen die Organisierte Kriminalität entscheidend verbessert durch die konsequente Anwendung des Gesetzes zur Reform der Vermögensabschöpfung, welches zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist. Im Jahr 2017 gab es in 791 Verfahren rechtskräftige Einziehungsentscheidungen, im Jahr 2018 erfolgten allein bis zum 18. Juli 2018 in 2066 Verfahren rechtskräftige Einziehungsentscheidungen. Für das Jahr 2017 beläuft sich die Gesamtsumme der rechtskräftigen Einziehungsentscheidungen bei den Strafverfolgungsbehörden auf einen Betrag von 19.028.504 € und für das Jahr 2018 (Stichtag 18. Juli 2018) auf 22.499.378 €.

Jugendstrafverfahren werden effektiver geführt. Dafür arbeiten mehr Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ortsbezogen, sodass ein Gleichlauf mit den Gerichten, der Jugendgerichtshilfe und der Polizei entsteht. Dieses Modell bestand bereits in Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg. Es wurde 2018 in Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick eingeführt. 2019 folgen Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf. Der Ausbau auf ganz Berlin ist geplant.
Wir haben im Amtsgericht Mitte und Amtsgericht Lichtenberg als Pilotprojekt je einen digitalen Gerichtssaal mit WLAN, Beamer und Dokumentenscanner eingerichtet.
Wir haben erreicht, dass Marzahn-Hellersdorf ein eigenes Amtsgericht erhalten soll.
 

Antidiskriminierung

Mit der Einführung des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) haben wir ein umfängliches Diskriminierungsverbot im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns des Landes Berlin geschaffen. Zugleich sorgen wir für einen verbesserten Zugang zu Instrumenten des Diskriminierungsschutzes und verankern die Förderung einer Kultur der Wertschätzung von
Vielfalt als Leitprinzip. In der Beratung haben wir darauf geachtet, die Landesbediensteten nicht in unzulässiger Weise zu belasten,

Das Abgeordnetenhaus hat mit dem Antrag „Gegen jeden Antisemitismus! – Jüdisches Leben in Berlin schützen“ jede Form des Antisemitismus aufs Schärfste verurteilt. Dieses Bekenntnis schließt ausdrücklich den sekundären und israelbezogenen Antisemitismus mit ein. Berlin steht solidarisch zu Israel und bekennt sich zu Israels Existenz- und Selbstverteidigungsrecht und zu seiner historischen Verantwortung aus dem Holocaust und einer demokratischen Erinnerungskultur. Das beinhaltet auch die finanzielle Absicherung der vielfältigen Gedenk- und Erinnerungsarbeit und das Gedenken an die Opfer.
Die Landesantidiskriminierungsstelle wurde mit fünf Personalstellen und zusätzlichen Sachmitteln gestärkt und fit für die wachsenden Anforderungen gemacht. Initiiert vom Parlament gibt es seit 2019 – bundesweit einmalig – ein Landeskonzept zur Weiterentwicklung der Antisemitismusprävention.

Wir setzen einen Schwerpunkt auf die Bekämpfung des Antisemitismus. Dafür werden zusätzliche Mittel in Höhe von 135.000 Euro bereitgestellt, um die pädagogische Arbeit an Schulen auszubauen und Recherche und Dokumentation zu stärken.
In der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wurde am 1. September 2018 die Funktion einer „Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaft Berlin“ eingerichtet. Sie vertieft gemeinsam mit der zuständigen Fachabteilung der Staatsanwaltschaft Berlin den Kontakt mit Institutionen und Organisationen jüdischen Lebens in Berlin. Ziel ist eine enge Kooperation der Antisemitismusbeauftragten mit der Jüdischen Gemeinschaft und Organisationen.
 

Digitalisierung der Verwaltung

Wir haben die Voraussetzungen zur Digitalisierung der Berliner Verwaltung und der Einführung der eAkte geschaffen und zugleich die Grundlagen für ein einfacheres und transparenteres Homeoffice bzw. mobiles Arbeiten gelegt. 

Tierschutz

Mit der Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts haben wir eine rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass die in Berlin anerkannten Tierschutzorganisationen mit Sitz in Berlin Verwaltungshandeln überprüfen können. Dabei haben wir sehr genau darauf geachtet, einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Interessen des Tierschutzes und denen der Wissenschaft zu schaffen. 

Wir unterstützen das Tierheim Berlin wegen seiner gesamtstädtischen wichtigen Aufgabe aus dem Landeshaushalt
Berlin hat ergänzend zur hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten einen Tierschutzbeirat. Die 12 Mitglieder des Beirates kommen sowohl aus der Wissenschaft, als auch aus dem Bereich des Tierschutzes. Unter ihnen sind Tierärztinnen und Tierärzte ebenso wie Juristinnen und Juristen.
 

Datenschutz

Wir haben die EU-Datenschutzgrundverordnung vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und die EU-Richtlinie vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr in Berliner Landesrecht umgesetzt. Damit wird das Recht der Berlinerinnen und Berliner auf den Schutz ihrer Daten deutlich gestärkt und auch im Internet besser geschützt. Mit der Datenschutzgrundverordnung gibt es jetzt einheitliche Regelungen in Europa für die analoge und die digitale Welt, und es gibt auch stärkere Instrumente für die Aufsichtsbehörden auch in Berlin.
 

Verbraucherschutz

Mit der Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes haben wir den Schutz von Besucherinnen und Besuchern von Shisha-Bars im Sinne der Gesundheit neu geregelt und zugleich die Besitzer verpflichtet, mit technischer Ausstattung für die Sicherheit zu sorgen.
 

Opferschutz

Mit einer Fülle von Maßnahmen wollen wir Stalking-Opfern zukünftig besser zur Seite stehen.
 


Mitglieder im Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung
des Abgeordnetenhauses von Berlin

Frank Zimmermann
Frank Zimmermann, Sprecher für Innenpolitik

Sven Kohlmeier
Sven Kohlmeier, Sprecher für Recht/Datenschutz,
Vorsitzender Arbeitskreis 1

Tom Schreiber
Tom Schreiber, Sprecher für Verfassungsschutz

Florian Dörstelmann
Florian Dörstelmann, Sprecher für Verbraucherschutz

Derya Çağlar
Derya Çağlar

Stand: Februar 2021