Die Corona-Hilfen wirken

13.07.2020 | Wir haben schnell auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie reagiert und ­finanzielle Hilfen bereitgestellt:

  • bis zu 25 Millionen Euro außerplanmäßige Ausgaben für die Beschaffung von Schutzausrüstungen und Beatmungsgeräten

  • bis zu 28,6 Millionen Euro außerplanmäßige Ausgaben für die Beschaffung von 1100 zusätzlichen Beatmungs­geräten zur Kapazitäts-Erhöhung der intensivmedizinischen Versorgung in den Notfallkrankenhäusern

  • rund 56 Millionen Euro für die Errichtung eines Corona-­Behandlungszentrums

  • Unterstützungsleistungen in Höhe von 25 Millionen Euro für die Messe Berlin GmbH und 111 Millionen Euro für die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 

  • Weitergabe der Mittel aus dem Sofortprogramm des ­Bundes an die IBB: Der Bund stellt den Ländern im Rahmen der Corona-Soforthilfe 50 Milliarden Euro für die Unterstützung von Soloselbständigen, Angehörigen der freien Berufe und kleinen Unternehmen bis zu 10 ­Beschäftigten zum Abruf

  • 27,5 Millionen Euro als Vorsorge für die Abgeltung ­pandemiebedingter Entschädigungsansprüche: Wem aufgrund des Infektionsschutzgesetzes die Ausübung ­seiner Tätigkeit verboten wurde, hat Anspruch auf ­Entschädigung. Außerdem werden Mittel bereitgestellt für Entschädigungszahlungen an ledige Elternteile, die aufgrund fehlender Betreuung Einkommensverluste ­erleiden
     

Durch den Bund und das Land Berlin wurden zudem ­folgende Hilfsmaßnahmen bereitgestellt: 

  • Beantragung von Kurzarbeitergeld

  • Beantragung steuerlicher Erleichterungen (Stundung von Steuerzahlungen/Senkung von Vorauszahlungen)

  • Einführung von temporären Familienhilfen

 


Die Berliner Soforthilfe-Programme:

  • Soforthilfe I: Um Unternehmen, deren Geschäft durch Corona in eine Schieflage geraten ist, schnell und unbürokratisch helfen zu können, wurde der Liquiditätsfonds der IBB vorübergehend für alle kleinen und mittleren Unternehmen bis 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geöffnet. Die Öffnung umfasst auch Angehörige der Freien Berufe, Clubs und Restaurants. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 500.000 Euro. Mit der Soforthilfe I wurden (Stand 18.06.) rund 105 Millionen Euro an rund 1.000 Antragssteller ausgezahlt. 

  • Soforthilfe II: Mit der Soforthilfe II, dem Hilfsprogramm für Klein- und Kleinstunternehmer mit weniger als fünf Beschäftigten sowie für Freiberufler und Soloselbstständige, wurden bis 18.6. rund 1,8 Milliarden Euro an rund 210.000 Antragsteller ausgezahlt, weitere 98 Millionen für rund 11.000 Anträge sind in Prüfung. 

  • Soforthilfe IV: Bis zu 30 Millionen Euro stehen für Medien und Kultur für die Bereitstellung von Krediten und Zuschüssen zur Sicherung des Betriebs zur Verfügung.

  • Soforthilfe V: Bis zu 70 Millionen Euro stehen für Maßnahmen zur Sicherung des Berliner Mittelstands für Unternehmen mit einer ­Personalstärke von über 10 bis 100 Beschäftigten bereit. Im Mittelpunkt der bundesweit bereits definierten Unterstützungsmaßnahmen steht der Schnellkredit der KfW. 


 

Die bisherigen Hilfsprogramme, umgesetzt durch die Investitionsbank Berlin (IBB), waren wirksam und haben vielen Wirtschaftsunternehmen in der Stadt in der Krise sehr geholfen. Nach den vorläufigen Zahlen der IBB wurden durch die bisherigen Soforthilfeprogramme rund 420.000 Arbeitsplätze vorläufig gesichert.

Zur Fortsetzung und Ausweitung der erfolgreichen Soforthilfen hat das Abgeordnetenhaus von Berlin mit seinem Beschluss zum ersten Nachtragshaushalt zusätzlich 500 Millionen Euro für Hilfsprogramme zur Verfügung gestellt. Hinzu kommt eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 25 Millionen Euro für 2021.

Unmittelbar nach dem Beschluss des Abgeordnetenhauses zum ersten Nachtragshaushalt hat der Bund im Rahmen des Konjunkturprogramms eine zweite Stufe an Sofortprogrammen angekündigt und beschlossen, die die Monate Juni, Juli und August 2020 umfassen. Ihr Volumen bundesweit beträgt 25 Milliarden Euro; der Anteil Berlins daran wird also voraussichtlich bei etwa 1,3 Milliarden Euro liegen. 

Der rot-rot-grüne Senat beschloss am Freitag 26.06. auch ein neues Hilfsprogramm für die Berliner Wirtschaft, Familien, Studierende und Kultur. Insgesamt sollen in Berlin also rund 1,8 Milliarden Euro umgesetzt werden.
 

Breites Spektrum an Hilfen

  • Förderung von StartUps: Die IBB erhält von der Bundesebene über die KfW bis zu 800.000 Euro Wagniskapitalmittel je Förderfall.  Bürgschaften für Kredite an Start-ups vom Land sollen auf 100 Prozent erhöht werden

  • Gewerbliche Mieten für kleinere und mittlere Unternehmen: Berlin möchte über seine Investitionsbank IBB für Unternehmen auch rückwirkend für April und Mai bis zu 50 Prozent der Gewerbemieten übernehmen, bis zu einer Obergrenze von 10.000 Euro. 90 Millionen Euro sind dafür vorgesehen 

  • Digitalprämie für den Mittelstand und Kleinstunternehmen: Soloselbstständige und kleine und mittlere Unternehmen bis 249 Beschäftigte werden bei der digitalen Transformation ihrer Arbeits- und Produktionsprozesse sowie bei der Verbesserung der IT-Sicherheit gefördert. Hierzu können die Anschaffung von Hard- oder Softwarelösungen, aber auch Beratungs- und Fortbildungsleistungen zählen. Dabei sollen Zuschüsse von bis zu 80% der förderfähigen Kosten gewährt werden. Berliner Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten erhalten bis zu 7000 Euro, Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten bis zu 20.000 Euro. Hierfür sollen 80 Millionen Euro bereitgestellt werden

  • Stipendienprogramm zur Förderung der künstlerischen und kuratorischen Praxis: Mit 1000 Stipendien in Höhe von bis zu 1500 Euro monatlich für sechs Monate soll die künstlerische und kuratorische Entwicklung und Praxis gefördert werden – hierfür sind 9 Millionen Euro vorgesehen

  • Künstlerische Projekte im Stadtraum: Hierfür werden 7 Millionen Euro im Jahr 2020 bereitgestellt

  • Für Ehrenamts- und Vereinshilfen werden insgesamt 5 Millionen Euro bereitgestellt

  • Temporäre Familienhilfen: 60 Millionen Euro sind für Familien vorgesehen, die wegen fehlender Kinderbetreuung wirtschaftliche Nachteile erlitten haben

  • Soforthilfe für Studierende (angesichts der Digitalisierung des Lehrbetriebs): Über das Studierendenwerk werden bedürftigen Studierenden im Rahmen des sogenannten Technikfonds Mittel für Laptops und technische Ausrüstung zur Verfügung gestellt. Ergänzend hierzu sollen für bis zu 6000 Berliner Förderfälle in einem Antragsverfahren technische Ausstattungsmittel für die Digitalisierung im Wert von 500 Euro zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt sind hierfür 3 Millionen Euro vorgesehen

  • Soforthilfe für ausländische Studierende: Da das Stipendienprogramm des Bundes für ausländische Studierende erst später einsetzt als für deutsche Studierende, wird die Möglichkeit geschaffen, in diesem Semester ergänzend bis zu 1000 Euro an bedürftige Studierende zu gewähren. Die Abwicklung erfolgt über das Studierendenwerk, Voraussetzung ist, dass auch ein Antrag für das später beginnende Bundesprogramm gestellt wird. Hierfür sind 2 Millionen Euro vorgesehen

  • Unterstützen des Hochfahrens des Tourismus mit 10 Millionen Euro, außerdem 10 Millionen Euro für einen Kongressfonds, 5 Millionen Euro für Mode-Events, 3,5 Millionen Euro für Digital- und Kreativfestivals, und eine halbe Million Euro für Veranstaltungen rund um das Thema Mobilität