Bauen – Wohnen – Mieten

01.02.2021 | Aktualisierung der gedruckten Informationsbroschüre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Mietendeckel (15.04.2021):

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Berlin den Mietendeckel nicht in Landeskompetenz umsetzen kann. Wir nehmen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit Respekt zur Kenntnis. 
Nach dem Urteil ist es jetzt wichtig, sozial verträgliche Lösungen für etwaige Nachforderungen von Mietzahlungen zu erreichen und soziale Härten zu vermeiden. Zu Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Mieterinnen und Mieter in Berlin finden Sie hier weiterführende Informationen: https://mietendeckel.berlin.de/

Das Urteil zeigt die Grenzen der Gesetzgebungskompetenz der Länder auf. Es zeigt aber auch, dass Mieterschutz auf Bundesebene sehr wohl möglich ist. Der Bund ist nun gefordert, den Mieterschutz weiter zu verbessern. Wir unterstützen die Forderungen der SPD-Fraktion im Bundestag nach einem Mietenmoratorium und fordern die CDU/CSU auf, ihren Widerstand gegen eine wirksame Mietpreisregulierung im Bund einzustellen.

Im Berliner Abgeordnetenhaus werden wir weiter alles tun, um bezahlbaren Wohnraum für alle Berlinerinnen und Berliner zu schaffen und zu sichern. Wir nutzen die rechtliche Möglichkeit, Mieterhöhungen von 20 Prozent auf maximal 15 Prozent in drei Jahren zu begrenzen. Wir stellen Grundstücke für den Neubau bezahlbarer, landeseigener Wohnungen zur Verfügung. Wir haben das Zweckentfremdungsverbotsgesetz beschlossen, um Wohnraum zu erhalten und dem Wohnungsmarkt zurückzuführen. Wir führen den Ankauf von Wohnungen weiter, um den Anteil des Wohnungsbestands der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und der Genossenschaften weiter zu erhöhen. 
 


 

Die überwältigende Mehrheit von 84 Prozent der Berlinerinnen und Berliner lebt in einer Mietwohnung. Die Mietpreissteigerungen der vergangenen Jahre treffen damit Menschen in allen Bezirken. Für uns als SPD-Fraktion ist daher klar: Wir wollen keine Verhältnisse wie in London oder Paris, wo sich weder Gering- noch Durchschnitts­verdienende leisten können, in der Innenstadt zu leben.

Der von uns vorgeschlagene Mietendeckel soll die Mietpreise für die kommenden Jahre stabil halten. Zusätzlich schützen wir die Mieterinnen und Mieter durch die Ausweisung neuer Milieuschutzgebiete. In diesen Gebieten greift ein besserer Mieterschutz und durch Abwendungsvereinbarungen sowie Vorkäufe wird ein rein renditeorientiertes Geschäft mit Wohnungsverkäufen unterbunden. Wir haben in allen Bezirken kostenlose Mieterberatungen bereitgestellt. Für einkommensschwache Haushalte gibt es zudem kostenlosen Rechtsschutz. 

Neben dem bewährten Programm „Soziale Stadt“ fördern wir mit einem neuen Sonderfonds 24 zusätzliche Nachbarschaften in Großwohnsiedlungen. 

Ohne ausreichendes Angebot wird die Suche nach einem neuen Zuhause langwierig. Gerade Familien, junge Paare, SeniorInnen oder auch Zuziehende sind auf freie Wohnungen angewiesen. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen bauen zu diesem Zweck in allen Stadtgebieten neue, bezahlbare Wohnungen. Dafür stellen wir Flächen in der Größe von 250 Fußballfeldern zur Verfügung. Eine Privatisierung der landeseigenen Bestände schließen wir aus und wollen die Landesverfassung entsprechend ändern. Gemeinsam mit Genossenschaften und langfristig agierenden Wohnungsunternehmen werden wir noch ­intensiver beim Thema Neubau zusammenarbeiten.

 

 


Mitglieder im Ausschuss  für Stadtentwicklung und Wohnen
des Abgeordnetenhauses von Berlin

Ülker Radziwill
Ülker Radziwill, Ausschussvorsitzende

Iris Spranger
Iris Spranger, Sprecherin für Bauen, Wohnen, Mieten,
Vorsitzende Arbeitskreis 5

Daniel Buchholz
Daniel Buchholz, Sprecher für Stadtentwicklung/Umwelt/Klima

Bettina Domer
Bettina Domer, Sprecherin für Soziale Stadt/QM

Tino Schopf
Tino Schopf

Stand: Februar 2021