Gemeinsame Presseerklärung: Untersuchungsausschuss BER

19.04.2013 | Der Untersuchungs­aus­schuss BER hat heute auf Antrag der Koalitions­fraktionen von SPD und CDU den Regierenden Bürger­meister von Berlin, Klaus Wowereit, als Zeugen der kommenden Aus­schuss­sitzung am 24. Mai be­schlossen. Ein vom Unter­suchungs­ausschuss be­auf­tragtes Rechts­gut­achten hält die Veröffentlichung von Be­weis­stücken während des Ver­fahrens für un­zulässig. Der Sprecher der SPD-Fraktion im Aus­schuss, Ole Kreins, und der Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Evers, erklären dazu:

SPD und CDU sehen es an der Zeit, dass sich der Unter­suchungs­aus­schuss seiner eigentlichen Aufklärungsaufgabe zuwendet. Bisher hat sich der Ausschuss nur mit dem Beginn des Flug­hafen­projektes befasst. Wirklich neue Er­kenntnisse über die Stand­ort­wahl oder die Flug­routen wurden weder durch die um­fangreichen Akten noch durch die Zeugen­an­hörungen zutage ge­fördert.

SPD und CDU drücken aufs Tempo

Dazu sagt Ole Kreins, Sprecher der SPD-Fraktion im Unter­suchungs­ausschuss: "Höchste Gerichte und mehrere Unter­suchungs­aus­schüsse hatten bereits die Frühzeit des Projektes BER aufgearbeitet. Wir sind es den Berline­rinnen und Berlinern schuldig, endlich zu er­gründen, was und wer die heutigen Zu­stände verursacht hat. In diese Untersuchung steigen wir jetzt ein. Wie der Auf­sichtsrat seiner Auf­sichtspflicht nachkam, wird nun in der An­hörung des Regierenden Bürgermeisters aufzuklären sein." Stefan Evers sagt dazu: "Mit der Ladung des Regierenden Bürgermeisters beginnen wir sozusagen mit dem "Sprint-Programm" des Unter­suchungs­ausschusses. Dies ist ein gutes und starkes Signal und ein Beweis für den Auf­klärungs­willen der Koalitions­fraktionen. Wir haben genug Zeit und Geld damit ver­schwendet, die Früh­ge­schichte des Flug­hafens auf­zu­ar­beiten. Uns geht es aber darum, den Hintergrund der ver­zögerten Fertig­stellung des BER und natürlich auch Verantwortlichkeiten aufzuklären. Das wird mit Recht von uns erwartet."

Veröffentlichungspraxis der Piraten rechtlich bedenklich

Der Wissenschaftliche Parlaments­dienst hat erhebliche Bedenken gegen die Veröffent­lichung von Dokumenten aus Akten des Untersuchungs­ausschusses, da Zeugen durch die Hinführung auf bestimmte Do­ku­mente gezielt beeinflusst werden können. Außerdem würden durch eine Veröffentlichung Grund­rechte und die Geschäfts­ordnung des Ab­ge­ord­neten­­hauses unterlaufen werden. In der Ver­gangenheit waren durch die Piraten­fraktion wiede­rholt Beweis­stücke veröffentlicht worden. Mit Aus­nahme der Fraktion Bündnis 90 / Grüne hatte der Aus­schuss daraufhin ge­mein­schaftlich ein Rechts­gut­achten beauftragt.

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